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Aktuell · Reform 2027

Frühstart-Rente & Altersvorsorgedepot: Was du jetzt tun solltest – und was nicht

von Roland Herrmann
Spezialist für Finanz- und Fürsorgekonzepte für Familien

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen, zum 1. Januar 2027 startet die neue Produktwelt – inklusive Frühstart-Rente für Kinder. Und die wichtigste Empfehlung dazu ist unbequem unspektakulär: Überstürze jetzt nichts. Durch Abwarten verlierst du in den nächsten Monaten keinen Euro. Durch einen Schnellschuss kannst du mehrere Tausend Euro verlieren – wie gerade 3 Familien aus unserer Beratung erfahren mussten.

Was beschlossen ist – die Fakten in 60 Sekunden

  • Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz im März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat im Mai zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot – ein Wertpapierdepot mit Zulagenförderung, wahlweise ganz ohne Beitragsgarantie (mehr Renditechance) oder als Variante mit 80 % bzw. 100 % Garantie.
  • Die Förderung wird einfacher und familienfreundlicher: Statt komplizierter Mindestbeitragsrechnung gibt es feste Zuschüsse pro gespartem Euro (bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr) – und eine Kinderzulage von 300 € pro Kind und Jahr, bereits ab 25 € Sparbeitrag im Monat.
  • Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen zu ihren Konditionen weiter.
  • Die Frühstart-Rente soll parallel starten: 10 € pro Monat vom Staat in ein Altersvorsorgedepot für Kinder zwischen 6 und 18. Das Gesetz dazu ist auf dem Weg – der Entwurf ist vom Kabinett beschlossen, das Verfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden.
  • Und die Kehrseite gehört in denselben Atemzug: Alle geförderten Wege sind zweckgebunden fürs Alter – vorzeitiger Zugriff kostet die Förderung. Die neue Freiheit liegt in der Anlage, nicht in der Verfügbarkeit.

Depot, Standarddepot, Frühstart-Rente – was ist eigentlich was?

Der einfachste Einstieg ist die Förderung selbst: Ab 2027 gibt es einen staatlichen Förderrahmen – fester Zuschuss pro gespartem Euro, Kinderzulage inklusive. Diese Förderung ist für alle Wege gleich. Du entscheidest nur, in welches Gefäß dein Geld fließt – und davon gibt es drei.

Weg 1 und 2 sind die beiden Ausführungen des Altersvorsorgedepots – das Wertpapier-Gefäß, bewusst ohne Beitragsgarantie, damit die Renditechancen nicht ausgebremst werden: das freie Depot (Anlage selbst gestalten) und das Standarddepot (die einfache Grundausstattung mit Kostendeckel und Risikobremse). Weg 3 ist das Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie – wichtig: Das ist kein Depot, sondern ein eigener Vertragstyp. Gefördert wird es genauso; getauscht wird nur Renditechance gegen Sicherheit. Kleine Einordnung fürs Werbe-Getrommel: Viele Anbieter benutzen „Altersvorsorgedepot“ unscharf als Sammelbegriff für alle drei Wege – sauber bezeichnet er nur die beiden Depot-Varianten. Genau daher rührt viel Verwirrung.

Und die Frühstart-Rente? Die ist gar kein Topf, sondern Geld vom Staat: 10 € im Monat für dein Kind (6 bis 18) – und dieses Geld fließt bei individuellen Verträgen ausschließlich in ein Standarddepot auf den Namen deines Kindes. Individuell gestalten lässt sich das Kinder-Depot also nicht – dafür ist es bewusst einfach und günstig gehalten.

Ein Förderrahmen – drei Wege:
Die neue staatliche Förderung ab 2027
gleiche Zulagen für alle drei Wege – du wählst nur das Gefäß
Altersvorsorgedepot – das Wertpapier-Gefäß, ohne Beitragsgarantie
Weg 1: Freies Depot

Anlage selbst gestalten – volle Auswahl bei ETFs & Fonds, maximale Flexibilität

Weg 2: Standarddepot

die einfache Grundausstattung: 1-%-Kostendeckel, voreingestellte Bausteine, Risikobremse vor der Rente

Pflicht-Gefäß der Frühstart-Rente
Weg 3: Garantieprodukt

80 % oder 100 % Beitragsgarantie – kein Depot, sondern ein eigener Vertragstyp: gleiche Förderung, Sicherheit statt maximaler Renditechance

⚠️ Frühstart-Rente: 10 € pro Monat vom Staat für dein Kind (6–18) – fließt ausschließlich in ein Standarddepot auf den Namen deines Kindes.

Der teuerste Fehler, den du jetzt machen kannst

Allein in den letzten Wochen saßen 3 Familien bei uns, die ihre Riester-Rente gekündigt hatten – nach dem Motto: „Ab nächstem Jahr wird ja sowieso alles besser.“ Das ist der Klassiker, den die Reform gerade massenhaft produziert. Und er ist teuer: Eine Kündigung gilt steuerlich als schädliche Verwendung. Die Folge: Sämtliche staatlichen Zulagen und alle erhaltenen Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden, dazu kommen meist Stornokosten des Anbieters. Bei Verträgen, die viele Jahre bespart wurden, geht es dabei schnell um mehrere Tausend Euro – Geld, das mit einem einzigen Anruf verbrannt wird.

Das Bittere daran: Es wäre komplett vermeidbar gewesen. Denn genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber einen besseren Weg gebaut – er öffnet sich nur erst 2027.

Der bessere Weg: übertragen statt kündigen

Ab dem 1. Januar 2027 kann das Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag förderunschädlich in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden. Das heißt: Alle Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten – nichts wird zurückgefordert. Für den Wechsel gilt ein gesetzlicher Kostendeckel: Nach 5 Jahren Vertragslaufzeit muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenlos ermöglichen, davor darf er maximal 150 € kosten. Ob dieser Deckel auch für den Übertrag vom Riester ins Depot gilt oder nur für spätere Depotwechsel, ist noch nicht abschließend geklärt – lass dir die konkreten Kosten deshalb vorab schriftlich nennen. Die Zustimmung des alten Anbieters brauchst du für den Wechsel nicht. Wichtig auch fürs nächste Jahr: Der Weg dorthin ist ein Übertragungsauftrag – niemals eine Kündigung. Wer kündigt und das Geld selbst einzahlen will, tappt in dieselbe Falle.

Und ob sich die Übertragung überhaupt lohnt? Das ist nicht pauschal zu beantworten. Mit dem Wechsel entfallen die alte Beitragsgarantie und teils vertraute Regeln; wer hohe Kinderzulagen bezieht oder wenig einzahlt, kann mit dem alten Riester-System sogar besser fahren. Es gibt Rechenwege, die das sauber vergleichen – aber sie funktionieren erst, wenn die konkreten Alternativen mit Kosten und Konditionen auf dem Tisch liegen. Bis dahin gibt es auch einen bequemen Zwischenweg: den Altvertrag beitragsfrei stellen und in Ruhe entscheiden.

Riester, Altersvorsorgedepot & Frühstart-Rente – der Vergleich im Überblick

MerkmalRiester-RenteAltersvorsorgedepotFrühstart-Rentefürs Kind · läuft als Standarddepot
Beitragsgarantie100 % Pflichtkeine – bewusster Verzicht zugunsten der Renditechancekeine – läuft als Standarddepot
Renditechancenbegrenzt (konservative Anlage)höher – bis zu 100 % Aktien/ETFs möglichmarktorientiert über das Standarddepot
Anlagefreiheiteingeschränkt durch das Garantie-Korsettbreite Auswahl an ETFs und Fonds; im Standarddepot voreingestelltkeine – ausschließlich Standardprodukt
Kostendeckelkein gesetzlicher Deckelmax. 1 % Effektivkosten im Standarddepotmax. 1 % (Standarddepot-Regel)
Zulagen-Logikkomplex, einkommensabhängigfester Zuschuss pro gespartem Eurofester Staatsbeitrag – ganz ohne Eigenbeitrag
Förderung pro Jahr175 € Grundzulage + 185/300 € je Kind – volle Sätze nur bei 4 % Eigenbeitragbis zu 540 € Grundzulage + 300 € je Kind + 200 € Berufseinsteigerbonus120 € fix (10 €/Monat, Alter 6–18); Zuzahlungen möglich
Auszahlunglebenslange RenteLeibrente oder Auszahlungsplan (mindestens bis 85), Start ab 65zweckgebunden für die Altersvorsorge des Kindes
Flexibilität vor Rentekaum – Kapital gebunden, vorzeitige Entnahme = Förderrückzahlunggering – zweckgebunden fürs Alter, vorzeitiger Zugriff kostet die Förderungsehr gering – langfristig für die Altersvorsorge des Kindes gebunden
Für Selbstständige?neinja– (Förderung gilt dem Kind)
Vererbbarkeitnur eingeschränktnur eingeschränktnoch nicht final geregelt
Neuabschlussab 2027 nicht mehr möglich; Bestand geschütztab 01.01.2027geplant ab 01.01.2027 (Gesetz im Verfahren)

Vereinfachte Darstellung – die Details hängen vom konkreten Produkt ab; die Frühstart-Rente befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Bewusst ohne eigene Spalte: das ebenfalls geförderte Garantieprodukt (80 %/100 %). Nach unserer Philosophie effizienter Geldanlage raten wir davon bei langen Anlagehorizonten in aller Regel ab – Garantien erzwingen eine konservative Anlage und kosten damit genau die Renditechance, für die man langfristig spart. Für ein ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis kann es dennoch der passende Weg sein; das klären wir im Einzelfall.

Wie viel Flexibilität du dir bewahren willst – und wie sich geförderte und freie Lösungen klug kombinieren lassen – liest du im Beitrag Frühstart-Rente, ETF-Depot oder FINKIDZ-Police: Welcher Weg passt für dein Kind?

Warum gerade alle die Werbetrommel rühren

Mit der Reform entsteht ein riesiger neuer Markt – Millionen Verträge kommen in Bewegung, und jeder Anbieter will das größte Stück vom Kuchen. Deshalb wirst du in den nächsten Monaten überall dasselbe hören: „Jetzt handeln!“, „Sichere dir als Erster…“, „Zum 01.01.27 dabei sein!“ Dazu solltest du eines wissen: In der Provisionswelt verdient der Anbieter am Abschluss. Tempo nützt also zuerst ihm – ob es auch dir nützt, ist eine völlig andere Frage, und genau die wird in der Werbung nicht gestellt. Solche Kampagnen sind Vertrieb, keine Beratung.

Dabei gilt Stand heute: Seriös vergleichen kann noch niemand. Die neuen Produkte müssen erst zertifiziert werden und kommen nach und nach auf den Markt. Eine gute Entscheidung braucht Vergleichbarkeit – und die entsteht erst im neuen Jahr. Wer dich vorher zur Unterschrift drängt, verkauft dir etwas, das er selbst noch nicht mit den Alternativen vergleichen kann.

💡 Dein Fahrplan bis zum Start

1. Nichts kündigen – weder Riester noch andere geförderte Verträge.
2. Bestand sortieren: Welche Vorsorgeverträge hat deine Familie überhaupt – und zu welchen Konditionen?
3. Nichts unterschreiben – auch wenn Werbung Dringlichkeit suggeriert. Echte Fristen gibt es hier nicht.
4. Ab Anfang 2027 in Ruhe vergleichen – am besten mit jemandem, der am Ergebnis nichts verdient.

Frühstart-Rente: Dein Kind verpasst nichts

Auch hier darfst du den Druck rausnehmen: Nach den Plänen des Bundes ist für Kinder, deren Eltern kein eigenes Depot eröffnen, eine staatliche Auffanglösung vorgesehen: Die monatliche Förderung wird dort für dein Kind gesammelt und geht nicht verloren. Eröffnest du später ein Frühstart-Depot für dein Kind, werden die gesammelten Mittel dorthin übertragen. Es gibt schlicht kein Wettrennen zum 1. Januar. Zeit genug, in Ruhe den Anbieter zu wählen, der wirklich zu deiner Familie passt.

Wie viel dabei herauskommt: die nüchterne Rechnung

Bleiben wir bei den Fakten statt beim Hype. Der Staat zahlt 10 € im Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag deines Kindes – insgesamt also 1.440 € geschenktes Geld. Angelegt und bis zur Rente liegen gelassen, wird daraus in einer Modellrechnung mit konstant 6 % Nettorendite: rund 2.100 € zum 18. Geburtstag – und rund 36.500 € zum 67. Klingt ordentlich? Nach heutiger Kaufkraft (bei 2 % Inflation) entspricht das am Ende grob 11.000 €. Eigene Zuzahlungen erhöhen das Ergebnis – sind dann aber dein Geld, nicht das Geschenk.

Damit ist die Frühstart-Rente genau das: ein schönes Geschenk – aber kein Vermögen, das Lebensträume finanziert. Und weil sie zweckgebunden ist, steht davon zum Führerschein oder Ausbildungsstart kein einziger Euro bereit. Wer mehr für sein Kind will, braucht eigene Sparbausteine daneben – welche dafür taugen, zeigt der Vergleich der 3 Wege. Die Zuschüsse mitnehmen: unbedingt. Die Euphorie: eine Nummer kleiner.

Und das angekündigte staatliche Standardprodukt? Auch dazu hörst du bald viel. Nur so viel vorab: „Günstig“ und „staatlich“ sind Eigenschaften – keine Qualitätsurteile. Was dahintersteckt, welche Regeln gelten und für wen es passt, liest du in unserem Beitrag Das Standarddepot: Ist „günstig und staatlich“ automatisch gut?

Der FINKIDZ-Blick

Wir beraten auf Honorarbasis – wir verdienen also nichts daran, welches Produkt du wählst oder wie schnell du wechselst. Genau deshalb können wir dir auch die Antwort geben, die in keiner Werbekampagne vorkommt: „Bleib erst mal, wo du bist.“ Wenn die neuen Angebote auf dem Tisch liegen, rechnen wir für deine Familie durch, welcher Weg wirklich der beste ist – Übertragung, Weiterführen oder Neustart.

Stand: August 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen; das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstart-Rente läuft noch – Details können sich bis zum Start ändern. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung; Modellrechnungen dienen der Veranschaulichung, künftige Renditen sind nicht garantiert. Offizielle Informationen: FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Reform.

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