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Schutz im Schadensfall

Braucht mein Kind eine eigene Haftpflichtversicherung?

von Roland Herrmann
Spezialist für Finanz- und Fürsorgekonzepte für Familien

Die gute Nachricht zuerst: In den meisten Fällen braucht euer Kind keine eigene Police – wenn eure Familien-Haftpflicht richtig aufgestellt ist. Es gibt aber eine Lücke, die viele Eltern nicht kennen und die im Ernstfall richtig teuer wird.

Die kurze Antwort: meistens reicht die Familienpolice

Solange euer Kind bei euch im Haushalt lebt, ist es in der Regel in eurer privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert – ganz ohne eigene Police. Eine separate Kinder-Haftpflicht braucht ihr also normalerweise nicht. Vorausgesetzt, eure Familienpolice ist gut gemacht. Und genau da lohnt der zweite Blick.

Die Lücke, die viele Policen haben: deliktunfähige Kinder

Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr sogar unter 10) gelten rechtlich als deliktunfähig – sie können für einen Schaden nicht haftbar gemacht werden. Das klingt beruhigend, hat aber einen Haken: Wenn euer Kind nicht haftet, bekommt der Geschädigte auch kein Geld – und viele Standardtarife zahlen genau deshalb nicht. Wenn die zerkratzte Motorhaube dem Nachbarn gehört, bleibt ihr entweder auf dem Schaden sitzen oder zahlt aus eigener Tasche, um die gute Nachbarschaft zu retten.

Der entscheidende Punkt beim Vergleich ist deshalb eine kleine Klausel: „Mitversicherung von Schäden durch deliktunfähige Kinder." Sie schließt genau diese Lücke. Wir setzen hier bewusst schon in der günstigsten Variante auf Comfort-Niveau – eine Police ohne diesen Schutz bieten wir gar nicht erst an.

💡 Praxistipp aus der Beratung

Holt eure bestehende Haftpflicht-Police heraus und sucht zwei Dinge: Sind Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert, und ist die Deckungssumme hoch genug (mindestens einige Millionen Euro)? Gerade sehr billige Tarife sparen genau an dieser Stelle.

Wann euer Kind doch eine eigene Police braucht

Mitversichert bleibt euer Kind meist auch noch während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums – solange es unverheiratet ist und (je nach Tarif) im Haushalt gemeldet bleibt. Eine eigene Haftpflicht wird dann fällig, wenn

  • euer Kind in einen eigenen Haushalt zieht und dauerhaft auf eigenen Beinen steht,
  • es die erste Ausbildung abschließt und ins Berufsleben startet, oder
  • es heiratet.

Bei einer WG im Studium lohnt ein Blick in die Bedingungen – oft ist der Nachwuchs dort noch über euch abgesichert.

Der FINKIDZ-Blick

Wir sorgen dafür, dass eure Familienpolice die Deliktunfähigkeits-Lücke von Anfang an schließt – dann braucht die große Mehrheit der Familien keine separate Kinder-Haftpflicht. Und wir sagen euch rechtzeitig Bescheid, wann euer erwachsen werdendes Kind seine eigene Police braucht. Als Honorarberater ganz ohne Produktverkauf.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine, verständlich gehaltene Information und keine individuelle Beratung. Regelungen und Beträge können sich ändern; genannte Werte geben den ungefähren aktuellen Stand wieder. Für eine auf eure Situation zugeschnittene Empfehlung sprecht ihr am besten persönlich mit uns.

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