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Rechtliche Regelung

Sorgerechtsverfügung: Was passiert mit meinem Kind, wenn uns etwas zustößt?

von Roland Herrmann
Spezialist für Finanz- und Fürsorgekonzepte für Familien

Es ist der Gedanke, den kein Elternteil zu Ende denken möchte – und trotzdem der, der eine halbe Stunde wert ist. Denn ohne eine Sorgerechtsverfügung entscheidet im Ernstfall ein Gericht darüber, wer euer Kind großzieht. Mit ihr entscheidet ihr.

Was ohne Sorgerechtsverfügung passiert

Versterben beide Eltern – oder der alleinsorgeberechtigte Elternteil –, entscheidet das Familiengericht zusammen mit dem Jugendamt, wer künftig für euer Kind sorgt. Und hier räumen wir mit einem weit verbreiteten Irrtum auf: Das Sorgerecht geht nicht automatisch an Großeltern, Tante, Onkel oder die Taufpaten. Im ungewollten Fall bestellt das Gericht einen Vormund, den ihr euch nie ausgesucht hättet – im Extremfall einen Amtsvormund, der euer Kind nicht kennt und nach Aktenlage entscheidet.

Was die Sorgerechtsverfügung bewirkt

In einer Sorgerechtsverfügung benennt ihr die Person, die im Ernstfall Vormund werden soll – und könnt umgekehrt Personen ausdrücklich ausschließen. Das Gericht ist an euren Wunsch grundsätzlich gebunden, solange er dem Kindeswohl nicht widerspricht. Abweichen darf es nur in wenigen Fällen – etwa wenn die benannte Person ungeeignet ist oder ein Kind ab 14 Jahren widerspricht. Anders gesagt: Ihr nehmt eure Elternverantwortung über den eigenen Tod hinaus wahr, statt sie einem Gericht zu überlassen.

Die Form – hier scheitern die meisten

Eine Sorgerechtsverfügung gilt rechtlich wie ein Testament. Das heißt: Sie muss vollständig mit der Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Ein am Computer getipptes, ausgedrucktes und nur unterschriebenes Dokument ist unwirksam. Genau deshalb sind die meisten Internet-Vorlagen zum Ausdrucken wertlos – als Formulierungshilfe sind sie nützlich, abschreiben müsst ihr aber selbst. Haben beide Elternteile das Sorgerecht, sollte jeder seine eigene Erklärung verfassen und unterschreiben.

💡 Praxistipp aus der Beratung

Zwei Dinge, die den Unterschied machen: Sprecht mit eurer Wunschperson, bevor ihr sie benennt – im Ernstfall muss sie bereit sein. Und benennt immer einen Ersatz-Vormund, falls eure erste Wahl zum Zeitpunkt des Ernstfalls nicht kann oder will. Und ganz wichtig: Das Dokument muss im Ernstfall gefunden werden – nicht im Bankschließfach verschwinden.

Zwei Dokumente, die zusammengehören

Die Sorgerechtsverfügung greift erst nach eurem Tod. Für den Fall, dass ihr zu Lebzeiten – etwa durch Unfall oder schwere Krankheit – nicht mehr für euer Kind sorgen könnt, gibt es zusätzlich die Sorgerechtsvollmacht. Sinnvoll ist die Kombination beider. Ihr könnt außerdem festlegen, dass eine Person sich um die Erziehung kümmert (Personensorge) und eine andere um die Finanzen (Vermögenssorge).

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine, verständlich gehaltene Information und keine individuelle Beratung. Regelungen und Beträge können sich ändern; genannte Werte geben den ungefähren aktuellen Stand wieder. Für eine auf eure Situation zugeschnittene Empfehlung sprecht ihr am besten persönlich mit uns.

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