Kinderdepot: den Grundfreibetrag deines Kindes clever nutzen
Spezialist für Finanz- und Fürsorgekonzepte für Familien
Wenn ihr für euer Kind über ein Kinderdepot Vermögen aufbaut, gibt es einen völlig legalen Weg, die Erträge über Jahre weitgehend steuerfrei zu halten – den viele Eltern nicht voll ausschöpfen. Er hat allerdings zwei Fallstricke, die reine Steuertipps gern verschweigen. Beide solltet ihr kennen.
Der Vorteil: euer Kind hat einen eigenen Steuerfreibetrag
Auch ein Kind hat einen eigenen Grundfreibetrag (aktuell über 12.000 €) – dazu kommt der Sparer-Pauschbetrag (aktuell 1.000 €). Kapitalerträge, die im eigenen Namen des Kindes anfallen, bleiben bis zu diesem Rahmen einkommensteuerfrei. Damit die Bank die Kapitalertragsteuer gar nicht erst einbehält, beantragt ihr beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung); alternativ holt ihr euch zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück (Günstigerprüfung).
Wichtig: Das funktioniert nur, solange der Freibetrag nicht schon durch ein eigenes Einkommen des Kindes aufgebraucht ist. Sobald euer Kind selbst verdient – etwa in der Ausbildung –, schrumpft der freie Rahmen. In den frühen Jahren ist der Hebel deshalb am größten.
Fallstrick 1: die Familienversicherung (den kennt kaum jemand)
Genau hier liegt die Falle, die reine Steuertipps übersehen: Die Einkommensgrenze für die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse liegt deutlich niedriger als der steuerliche Freibetrag – und Kapitalerträge zählen dabei mit. Ein konkretes Beispiel macht es greifbar:
- Kostenlos familienversichert bleibt euer Kind bis zu einem Einkommen von 565 € im Monat – rund 6.780 € im Jahr. Plus Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) darf es also grob bis ~7.780 € Kapitalerträge im Jahr haben, bevor die Familienversicherung kippt.
- Steuerlich dagegen bleiben die Erträge dank Grundfreibetrag (über 12.000 €) und Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) erst jenseits von rund 13.000 € im Jahr relevant.
- Dazwischen liegt die Zone: Die Kapitalerträge sind einkommensteuerfrei – und trotzdem fällt euer Kind aus der kostenlosen Familienversicherung. Fast die doppelte Höhe Unterschied.
Die eigene Krankenversicherung kostet dann schnell mehr, als die Steuerersparnis einbringt. Faustregel: Schaut also nicht nur auf den Steuerfreibetrag, sondern behaltet auch die viel niedrigere Grenze der Familienversicherung im Blick. Genau solche Wechselwirkungen sind der Grund, warum wir immer das ganze Bild betrachten.
Wichtig – gesetzlich oder privat versichert? Dieser Fallstrick betrifft nur Kinder, die in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind. Ist euer Kind dagegen privat krankenversichert (PKV), zahlt es ohnehin einen eigenen Beitrag – eine kostenlose Mitversicherung, die verloren gehen könnte, gibt es dort gar nicht. Für privat versicherte Kinder zieht die Familienversicherungs-Grenze also nicht: Hier zählt allein der steuerliche Rahmen aus Grundfreibetrag (über 12.000 €) und Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) – der volle Freibetrag lässt sich nutzen, ohne dass die Krankenversicherung zum Thema wird.
Fallstrick 2: das Geld gehört dann wirklich dem Kind
Damit der Vorteil überhaupt greift, muss das Vermögen echt dem Kind gehören – als tatsächliche Schenkung. Ihr dürft es nicht für eigene Zwecke nutzen, sonst rechnet das Finanzamt die Erträge wieder euch zu und der ganze Effekt ist dahin. Und: Was einmal dem Kind gehört, gehört unwiderruflich ihm – mit voller Verfügung ab 18. Der Steuervorteil ist also ein Werkzeug für Geld, das ohnehin fürs Kind bestimmt ist. Wie ihr mit der Kontrolle ab 18 umgeht, lest ihr in unserem Beitrag Kinderdepot oder Kinder-Police →
Unser Fazit
Der Grundfreibetrag des Kindes ist ein starker Hebel – aber nur, wenn man Steuer, Krankenversicherung und Kontrolle zusammen denkt, nicht einzeln. Genau das ist unser Job. Wir leisten keine Steuerberatung, sorgen aber dafür, dass ihr das ganze Bild seht – und bringen euren Steuerberater an den richtigen Stellen ins Spiel.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine, verständlich gehaltene Information und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Freibeträge und Grenzen ändern sich; genannte Werte geben den ungefähren aktuellen Stand wieder. Für die konkrete Umsetzung – etwa die NV-Bescheinigung oder die Prüfung der Familienversicherungs-Grenze – sind euer Steuerberater und das Finanzamt die richtigen Ansprechpartner.
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